CSRD und EU-Taxonomie – Wichtige Klärung zur Erstanwendung von Vergleichszahlen
Mit dem Beginn der Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomie Verordnung im Jahr 2025 sind zahlreiche Unternehmen mit neuen und umfangreichen Berichtspflichten konfrontiert. Eine entscheidende Frage blieb bisher unbeantwortet: Sollen Unternehmen zu Beginn des Berichtsjahres 2025 auch Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2024 vorlegen müssen?
Am 29. November 2024 wurde eine Antwort auf diese Frage gefunden und neue FAQs zur Taxonomie-Regularien wurden erstellt und veröffentlicht. In diesem Beitrag werden wir genauer erklären, was dies genau bedeutet und welche Konsequenzen es für Unternehmen haben könnte.
Die bisherige Ungewissheit
Bisher gab es einige Verwirrung bezüglich des Textes in Artikel 8 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, in dem festgelegt ist, dass Unternehmen verpflichtet sind, “die wesentlichen Leistungsindikatoren des vorherigen Berichtsjahres” anzugeben.
Für Firmen, die erstmals zum Geschäftsjahr 2025 unter die Taxonomie Verordnung fallen, würde dies bedingen, dass sie rückblickend für 2024 Vergleichszahlen erstellen müssten – eine beträchtliche zusätzliche Belastung, vor allem mit der Implementierung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS). Dies führte dazu, dass viele Unternehmen unsicher waren, wie sie mit dieser Vorschrift umgehen sollten.
Die FAQs zur Taxonomieverordnung, die am 29. November 2024 veröffentlicht wurden, bieten nun eine klare Orientierungshilfe darüber, was genau festgelegt ist. In Frage 146 (auf Seite 71 des 75-seitigen Dokuments), wird deutlich festgehalten:
Unternehmen müssen im Jahr 2025 die Taxonomie Verordnung erstmals anpassbar berücksichtigen und sind nicht verpflichtet Vergleichszahlen für 2024 anzugeben.
Diese Erklärung besagt, dass Unternehmen nur für das Berichtsjahr 2025 ihre Kennzahlen ermitteln und bekannt geben müssen; ein nachträglicher Aufwand für das Geschäftsjahr 2024 entfällt daher vollständig.
Welche Vorteile bringst diese Klarstellung mit sich?
Diese Entscheidung erleichtert viele Unternehmen und kommt besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute – sie haben oft weniger Ressourcen für solche Anforderungen zur Verfügung und können jetzt den Verwaltungsaufwand reduzieren. Sie können sich nun vollständig darauf konzentrieren die Verpflichtungen für das Berichtsjahr 2025 zu erfüllen ohne zusätzlichen Druck Daten rückwirkend für 2024 aufbereiten zu müssen.
Obwohl diese Klarstellung eine gewisse Erleichterung mit sich bringt, stellt die Vorbereitung auf die Anforderungen der CSRD und Taxonomie eine umfangreiche Aufgabe dar. Hier sind einige Schritte, die Unternehmen gegenwärtig angehen sollte:
- Führen Sie eine Analyse zur Wesentlichkeit durch, indem Sie die wichtigen Themen für Ihr Unternehmen und Ihre Wertschöpfungskette identifizieren.
- Optimierung des Datenmanagements ist entscheidender denn je – Gewährleisten Sie die Integrität und Sicherheit Ihrer Datenbestände.
- Optimierung interner Abläufe durch Schaffung transparenter Verantwortlichkeiten und Prozesse für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit.
- Holen Sie sich Fachwissen von externer Berater hinzu, diese können bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen.
Fazit
Die Ankündigung über die Inkraftsetzung der Taxonomie Verordnung im Jahr 2025 kommt für Unternehmen zu einem günstigen Zeitpunkt und ermöglicht es ihnen unnötigen Aufwand einzusparen sowie den Fokus auf die neuen umfangreichen Anforderungen zu legenden ohne gleichzeitig mit der Aufbereitung von Vorjahresdaten beschäftigt zu sein.
Die Zeit bis zum Jahr 2025 sollte sinnvoll genutzt werden – eine frühzeitige Vorbereitung und strukturierte Prozesse sind entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben.